Der 1. SC Zehlendorf Steglitz e.V. trainiert und betreut regelmäßig minnderjährige Mitglieder. Eine große Verantwortung, die nicht leichtfertig übernommen werden darf. Leider müssen wir den Medien immer öfter Meldungen entnehmen, wie die Schutzlosigkeit von Kindern und Jugendlichen auf vielfältige Weise missbraucht wird. Als Verein sehen wir uns daher in der Verpflichtung, alles uns mögliche, zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu unternehmen.
- Als einer der ersten Vereine haben wir die Kinderschutzerklärung des Landessportbundes Berlin unterzeichnet.
- Jeder im Verein tätige haupt - und ehrenamtliche Mitarbeiter, der in unserem Auftrag mit Kindern agiert, muss in regelmäßigen Abständen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
- Die Kinderschutzbeauftragte, die auf die Umsetzung des Kinderschutzes achtet, sich laufend fortbildet und als direkte Ansprechpartnerin im Verein für die Kinder und deren Eltern zur Verfügung steht.
- Jedem Hinweis auf Verletzung des Kinder - und Jugendschutzes nehmen wir sehr ernst, gehen diesem nach und leiten ggf. notwendige Schritte ein.
- Sollte es dennoch einmal zu Handlungen oder Erfahrungen oder auch Beobachtungen kommen, die den Schutz eines unserer Minderjährigen Mitglieder in Frage stellen oder verletzen, wende Dich bitte vertrauensvoll an die Kinderschutzbeauftragte im Verein
Kinderschutzbeauftragte des Vereins
Lisa - Marie Michael |
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Erklärung zum Kinderschutz (Landessportbund Berlin)
Kinder und Jugendliche brauchen Verständnis, Anerkennung und Lob. Sie brauchen Schutz und Unterstützung durch die Gemeinschaft. Nur dann können sie sich gesund entwickeln. Wir, der Landessportbund und die Sportjugend, setzen uns gemeinsam für das Wohl von Kindern und Jugendlichen in Berlin ein. Wir übernehmen Verantwortung für junge Menschen und nehmen diese Verantwortung ernst. Dabei ist uns der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefahren besonders wichtig. Deshalb fordern wir von allen ehrenamtlichen, nebenberuflichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, folgende Grundsätze bei der Arbeit zu beachten:
- Wir achten die Würde und die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen. Im Umgang mit jungen Menschen zeigen wir Respekt und schaffen Vertrauen.
- Wir unterstützen junge Menschen bei ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung. Dabei vermitteln wir Verantwortungs-Bewusstsein und Zusammenhalt.
- Wir sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche und nehmen diese Funktion ernst. Dazu gehört, dass wir das Vertrauen der jungen Menschen nicht ausnutzen.
- Wir setzen uns jederzeit aktiv ein für Gerechtigkeit, Toleranz und Respekt.
- Wir lehnen jede Art von Gewalt ab und wenden selbst keine Gewalt an. Damit sind körperliche, seelische und sexuelle Gewalt gemeint.
- Wir schützen junge Menschen vor Gefahren, Vernachlässigung und Missbrauch.
- Wir handeln, wenn die Gesundheit von Kindern oder Jugendlichen in Gefahr ist.
- Wir suchen fachliche Hilfe, wenn es Hinweise auf eine Kindeswohl-Gefährdung gibt.
- Wir arbeiten mit den Eltern zusammen, hören ihnen zu und sind offen und ehrlich.
- Wir halten uns an die geltenden Gesetze und Regeln zum Kinderschutz. Bei der Personalauswahl achten wir auf fachliche und soziale Fähigkeiten.
- Es ist unsere Pflicht, die Grundsätze zum Kinderschutz einzuhalten. Alle verantwortlichen Personen sollen sich beim Thema Kinderschutz gut auskennen. Dafür bieten wir Informationsmaterial und veranstalten regelmäßig Schulungen.